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LSG Bayern, 09.03.2004 - L 15 SB 92/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung einer Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 statt 30; Nachweis des Vorliegens einer hirnorganischen Schädigung; Antizipiertes Sachverständigengutachten; Therapeutischer oder und rehabilitativer Aufwand als Hinweis auf Ausmaß der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 23.05.2001 - S 18 SB 140/99
- LSG Bayern, 09.03.2004 - L 15 SB 92/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91
Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung - …
Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2004 - L 15 SB 92/01
Dabei ist auf das normähnliche versorgungsrechtliche Bewertungssystem der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (Anhaltspunkte) abzustellen, da diese nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG-Urteil vom 23.06.1993 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 6) als antizipierte Sachverständigengutachten im Interesse der Gleichbehandlung aller Behinderten sowohl im Verwaltungs- als auch im Gerichtsverfahren zu beachten sind. - BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R
Schwerbehindertenrecht - sozialgerichtliches Verfahren - Prozeßvertretung - …
Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2004 - L 15 SB 92/01
Bei Krankheitsbildern (Störbildern) mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbußen und Körperfunktionsstörungen, denen kein oder primär kein organischer Befund zugrunde liege, kämen als Vergleichsmaßstab z.B. die in Nr. 26.3 der "Anhaltspunkte" unter "neurologischen und Persönlichkeitsstörungen" genannten psychovegetativen oder psychischen Störungen in Betracht (zustimmend BSG-Urteil vom 27.02.2002, B 9 SB 6/01 R). - BSG, 08.08.2001 - B 9 SB 5/01 B
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren bei …
Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2004 - L 15 SB 92/01
Im Übrigen besteht zwischen der Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und der Feststellung des GdB bzw. der Schwerbehinderteneigenschaft keinerlei Wechselwirkung, weil die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen völlig unterschiedlich sind (BSG-Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 SB 5/01 B).